Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge mit der Firma vielwert GbR, einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
§1 VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT
1.1 Angebote von der Firma vielwert GbR sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Die Firma vielwert GbR behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch die Firma vielwert GbR zustande.
1.2 Die Firma vielwert GbR ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten.
1.3 Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei der Firma vielwert GbR liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich die Firma vielwert GbR vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
1.4 Der Auftraggeber hat ein Wiederrufrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch die Firma vielwert GbR erbracht wurden.
§2 URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
2.1 Der von der Firma vielwert GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Firma vielwert GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma vielwert GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.3 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.5 Die Firma vielwert GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6 Die Firma vielwert GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma vielwert GbR zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
§3 EIGENTUMSRECHTE
3.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Das Urheberrecht am Rohmaterial bzw. den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei der Firma vielwert GbR. Die Firma vielwert GbR versichert dem Auftraggeber mit dem Rohmaterial bzw. den Rohdaten keine weiteren kommerziellen Interessen zu verfolgen.
3.2 Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Firma vielwert GbR zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
3.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
3.4 Die Firma vielwert GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§4 VERGÜTUNG
4.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2 Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist die Firma vielwert GbR berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbruttohonorars zu erheben. Für kurzfristig abgesagte (innerhalb von 5 Werktagen) und bereits schriftlich vereinbarte Termine, erhebt die Firma vielwert GbR eine Gebühr von 250,00€. Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von der Firma vielwert GbR abgerechnet.
4.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Firma vielwert GbR berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Firma vielwert GbR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§5 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
5.2 Die Firma vielwert GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma vielwert GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechnung von der Firma vielwert GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma vielwert GbR von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§6 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
6.1 Die Vergütung ist wie im Angebot ausgewiesen fällig und versteht sich in Euro. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma vielwert GbR hohe finanzielle Vorleistungen (ab 1000,00 €), so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 2/3 nach Fertigstellung der Arbeiten/nach Ablieferung.
6.2 Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erhalt von Leistung/Produkt zu zahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug kann die Firma vielwert GbR Verzugskosten verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
6.4 Die Firma vielwert GbR behält sich vor im Falle eines Rücktritts vom bestätigten Angebot eine Stornogebühr zu erheben.
§7 INTERNETPRÄSENZ, INHALTE VON INTERNETSEITEN, SOCIAL NETWORK-SEITEN
7.1 Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Webseiten/Sozial Network-Seiten verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist, sollte dies nicht der Fall sein, muss der Inhaber an geeigneter Stelle genannt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma vielwert GbR von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internet-Seiten und Sozial Network-Seiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
7.2 Die Firma vielwert GbR ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers auf Verstöße jeglicher Art zu prüfen und kann nicht in Haftung genommen werden.
§8 WEBSERVER UND DOMAIN
8.1 Die Firma vielwert GbR gewährleistet eine Erreichbarkeit seines Webservers und/oder Webserver von Drittanbietern. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von der Firma vielwert GbR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Firma vielwert GbR kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
8.2 Die Firma vielwert GbR bietet dem Auftraggeber auf Wunsch einen geeigneten Webserver an, solange der Auftraggeber Kunde bei der Firma vielwert GbR ist und die Firma vielwert GbR, die Webseite betreut. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss der Auftraggeber einen anderen geeigneten Webserver suchen. Bei Umzug der Webseite und E-Mail übernimmt die Firma vielwert GbR keinerlei Haftung und auch keine Schadensansprüche.
8.3 Für jede Internet-Domain des Auftraggebers kann nur ein Leistungstarif von der Firma vielwert GbR genutzt werden.
8.4 Der Auftraggeber wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus.
8.5 Die Domainnamen werden durch die Firma vielwert GbR bei der jeweiligen Registrierstelle (DENIC in Deutschland) registriert. Der Domainname wird auf den Namen von der Firma vielwert GbR eingetragen. Bei Vertragsbeendigung wird der Domainname freigegeben. Der Auftraggeber hat somit die Möglichkeit, den Domainnamen selbst zu registrieren. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung des bestellten Domainnamens sind seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter sowie von allen Aufwendungen, die auf einer möglicherweise unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftragnehmer beruhen, frei.
8.6 Die Firma vielwert GbR entwickelt Webseiten unter Anwendung aktueller technischer Funktionen. Hierbei ergibt sich eine Reihe von Browser-Versionen unterschiedlichster Anbieter, welche auf Grund Ihres Alters diese Funktionen nicht mehr unterstützen. Hierbei orientieren wir uns an einem generellen Marktanteil von mindestens 5% in Deutschland. Hiervon abweichende Browser werden nicht unterstützt und die Webseiten darauf nicht optimiert. Insbesondere schließen wir hierbei den Internet Explorer 10 (und älter) aus, da dieser als veraltet und technisch nicht tragbar gilt.
§9 EIGENWERBUNG, BELEGMUSTER, COPYRIGHT
9.1 Die Firma vielwert GbR ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung die ausgeführten Arbeiten unentgeltlich zu verwenden, diese als Referenz auszulegen und auf deren Webseite und Sozial Network-Seite einzufügen.
9.2 Auf erstellten Webseiten durch die Firma vielwert GbR ist im Copyright © die Firma vielwert GbR mit Link auf dessen Webseite zu nennen, falls nicht anders vereinbart.
9.3 Bei erzeugten Printprodukten durch die Firma vielwert GbR können 3 Belegmuster in Anspruch genommen werden.
9.4 Auf erstelltem Filmmaterial (Trailer, Kurzfilme, Dokumentationen etc.) durch die Firma vielwert GbR ist im Copyright © die Firma vielwert GbR zu nennen, falls nicht anders vereinbart.
§10 HAFTUNG
10.1 Die Firma vielwert GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die Firma vielwert GbR haftet für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.2 Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Die Firma vielwert GbR haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
10.3 Für bei der Firma vielwert GbR eingelagertes Material wie z.B. dem Rohmaterial wird keine Haftung übernommen.
10.4 Sofern die Firma vielwert GbR notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der Firma vielwert GbR. Die Firma vielwert GbR haftet nur für eigenes Verschulden und nur für grobe Fahrlässigkeit.
10.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von der Firma vielwert GbR.
10.7 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Firma vielwert GbR nicht.
10.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Firma vielwert GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§11 GESTALTUNGSFREIHEIT
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma vielwert GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma vielwert GbR auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
§12 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN
12.1 Der Auftraggeber stellt der Firma vielwert GbR die einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma vielwert GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Filme, Audiodateien, etc.
12.2 Sobald die Firma vielwert GbR ein Konzept bzw. Entwurf erstellt hat, die die vertraglichen Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber diese freigeben.
12.3 Während der Herstellungsphase ist die Firma vielwert GbR berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Dieser ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
12.4 Nach Fertigstellung ist die Firma vielwert GbR verpflichtet, eine gebrauchstaugliche Version herzustellen und diese dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben, jedoch keine exklusiven/offenen Dateien.
12.5 An geeigneter Stelle werden Hinweise auf die Urheberstellung von der Firma vielwert GbR aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt die Hinweise ohne Zustimmung von der Firma vielwert GbR zu entfernen.
12.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma vielwert GbR die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
12.7 Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbständig ebendiese abzuklären und einzuhalten. Die Firma vielwert GbR unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber die Firma vielwert GbR von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.
12.8 Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, stellt der Auftraggeber alle mitwirkenden Statisten selbst bereit. Er hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbständig zu klären. Die Firma vielwert GbR übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen.
12.9 Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes entstehen, selbst verantwortlich.
12.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich den von der Firma vielwert GbR hergestellten Film bzw. Fotos in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit von der Firma vielwert GbR nicht geschmälert wird. Die Firma vielwert GbR hat das Recht, dies zu kontrollieren.
§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Erfurt/Thüringen.
13.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.